
Christoph Geuther
Bewertung von Immobilien
"Von der Wasserrutsche bis zum Kloster", ob weltweit bekanntes Luxus-Hideaway oder Felsgelände der Zugspitze: viel Ausgefallenes prägt neben den ebenso bedeutenden Standardobjekten meinen Alltag.
Hinter jeder Immobilie steht ein Mensch.
Ich schätze den Kontakt zu meinen Kunden. Eine angenehme Atmosphäre der Zusammenarbeit ist mir wichtig. Die harten Fakten der Immobilienbewertung sind von Bedeutung. Aber auch das Verständnis für die emotionale Bedeutung Ihrer Immobilie.
Wichtig ist mir eine passgenaue Leistung für Ihre individuelle Fragestellung – nicht mehr, und nicht weniger!
„Hier kocht der Chef selbst!“
Alle Leistungen werden durch mich persönlich erbracht.
mehr über Referenzen und Auftraggeber

Christoph Geuther
Architekt, Dipl.-Ing. (FH)
Seit 2004 bin ich von der IHK für München und Oberbayern für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Als Architekt und Bankkaufmann verbinde ich bautechnische und baurechtliche Kenntnisse mit kaufmännischem Verständnis.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt bildet der Großraum München bis Garmisch-Partenkirchen bzw. Oberbayern. Aber auch bundesweit bin ich tätig.
mehr über mich
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die Begriffe "Gutachter" oder "Sachverständiger" sind nicht geschützt. Für Laien sind die Qualitätsmerkmale von Gutachtern und Sachverständigen schwer einschätzbar.
Für die öffentliche Bestellung und regelmäßig alle fünf Jahre sind persönliche Eignung, Erfahrung und erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse nachzuweisen. Die Vereidigung verpflichtet zur unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Gutachtenerstattung.
Leistungen
Verkehrswert gem.
§ 194 BauGB
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Interessensausgleich von Parteien, z. B. bei Kauf, Verkauf, Übertragung in vorweggenommener Erbfolge, Pflichtteil
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt z. B. bei Schenkung, Erbschaft oder Betriebsentnahme
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Nachweis der Angemessenheit des Verkaufspreises, z. B. bei Veräußerungen durch Kommunen oder Betreuer
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Juristische Auseinandersetzung, Gerichtsgutachten
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Zwangsversteigerung
mehr
Kaufpreisaufteilung, Nutzungsdauer
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Nachweis eines höheren Wertanteils des Gebäudes im Hinblick auf die Abschreibung
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Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer führt zur höheren Abschreibung und Steuerentlastung
mehr
Weitere Leistungen
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Prüfung steuerlicher Bewertung des Finanzamts gem. Bewertungsgesetz
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Beleihungswert zur Vorlage bei Kreditinstituten
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Versicherungswert zur Bemessung der Versicherungssumme oder der Schadenregulierung
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Prüfung von Gutachten
Ausarbeitungsvarianten
Gutachten
Im Sinne der Sachverständigenordnung (IHK)
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Nachvollziehbar für Laien, in allen Punkten begründet, nachprüfbar für Fachleute
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Ausführliches Gutachten in Prosatext
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Kein Formulargutachten, Stichpunktgutachten oder automatisiert erstelltes Gutachten
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i. d. R. erforderlich zur Einreichung beim Finanzamt oder Betreuungsgericht
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Rechtssicher als Parteigutachten vor Gericht
mehr
Wertindikation
Preisgünstige Alternative, sofern (zunächst) kein Gutachten erforderlich ist:
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Bewertungsmethodik wie im Gutachten
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Darstellung in Kurzform (ohne Begründung, nur bedingte Nachvollziehbarkeit)
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Erfüllt nicht die Anforderungen an „Gutachten“
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Zweistufige Vorgehensweise möglich: Gutachten bei Bedarf im Anschluss (z. B. nach steuerlicher Festsetzung)
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Rechtssicher als Parteigutachten vor Gericht
mehr
Honorar
Die Leistungen werden in der Regel nach Aufwand zu einem fest vereinbarten Stundensatz berechnet. Die Abrechnung erfolgt in für Sie transparenter Form getrennt nach Zeitaufwand, Nebenkosten und Auslagen.
Da jeder Fall je nach Objekt und Auftragsumfang individuell betreut wird, wird von einer Nennung von Preisen und Pauschalhonoraren abgesehen.
Honorarangebot
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie ein konkretes Honorarangebot für Ihr Bewertungsobjekt benötigen.
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Transparente Preisgestaltung und Abrechnung
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In der Regel keine Abhängigkeit vom Ergebnis der Wertermittlung
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Sie bestimmen den Auftragsumfang und damit die Kosten (außer Verkehrswertgutachten)
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Durch Ihre Beibringung erforderlicher und verwendbarer Unterlagen kann sich der Aufwand reduzieren.
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Eine Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist ggf. möglich.

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Anlass bzw. Zweck der Bewertung
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Wertermittlungsstichtag
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Kurzbeschrieb der Immobilie
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Umfang der Ausarbeitung
zu Kontakt/Anfrage



