Gutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliege ich der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK für München und Oberbayern, in der die Mindestanforderungen an „Gutachten" festgelegt sind. Empfehlungen sind dem Merkblatt der IHK zu entnehmen. Daraus ergeben sich Form, Umfang und Inhalt. Es gelten u. a. folgende Anforderungen:
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in allen Punkten begründet
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für den Laien nachvollziehbar
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für Fachleute nachprüfbar
Darüber hinaus kennzeichnen sich meine Gutachten wie folgt:
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Ausführliches Gutachten in Prosatext
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Kein Formulargutachten, Stichpunktgutachten oder automatisiert erstelltes Gutachten
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Rechtssicher zur Verwendung bei Gericht (Parteigutachten), Finanzamt (steuerliche Bewertung), Banken (Beleihungswert) etc.
Die Kosten für ein Gutachten ergeben sich im Wesentlichen aus den genannten Parametern.
Zu beachten ist, dass nicht öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige keinerlei Mindestanforderungen in der Abfassung von Gutachten unterliegen.

Wertindikation
Diese kostengünstigere Alternative bietet sich an, wenn sich alle Beteiligten, deren Entscheidungs- und Bemessungsgrundlage die Bewertung sein soll, des geringeren Leistungsumfangs bewusst sind und mit ihm einverstanden sind.
Mögliche Anwendungsfälle sind:
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Werteinschätzung vorab, z. B. vor Schenkung oder Übertragung, um die steuerliche Relevanz zu prüfen
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Zweistufige Vorgehensweise: so wird z. B. nach Festsetzung durch das Finanzamt bekannt, ob ein niedrigerer (gemeiner) Wert nachgewiesen werden kann. Dies muss dann i. d. R. in Form eines Gutachtens erfolgen.
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Bemessung des Verkaufspreises
Merkmale einer Wertindikation:
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Auftrags- und Ausarbeitungsumfang individuell wählbar
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Vertraglicher Ausschluss eines „Gutachtens“
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Darstellung in knapper Form, z. B. kurze Darstellung des maßgeblichen Bewertungsverfahrens
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keine oder nur bedingte Begründungen
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nur bedingte Nachvollziehbarkeit
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Erfüllt nicht die Anforderungen an ein Gutachten im Sinne der Sachverständigenordnung
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i. d. R. nicht geeignet zur Vorlage beim Finanzamt
