Erforderliche Unterlagen für Wertermittlungen

Zur Wertermittlung von Immobilien sind diverse Unterlagen und Informationen erforderlich. Die wichtigsten können bei Bedarf nach Beauftragung vom Sachverständigen bei den verschiedenen Ämtern einsehen und anfordern (Kennzeichnung "SV").

Sie können die Beauftragung beschleunigen und den Kostenaufwand reduzieren, wenn Sie uns die erforderlichen Unterlagen in verwendbarer Form zur Verfügung stellen.

Eine Aufstellung über erforderliche Unterlagen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen oder folgender Aufstellung entnehmen:  

  • Aktueller Grundbuchauszug, (Amtsgericht – Grundbuchamt) (ggf. Erbbaurechts-) (SV)
  • Bewilligungsurkunden eingetragener Rechte und Belastungen Abt. II Grundbuch (SV)
  • Aktueller amtlicher Lageplan (Vermessungsamt) (SV)
  • Genehmigungspläne (Bauamt) (SV)
  • Alternativ Baupläne, aktuelle Bestandspläne, falls abweichend von Genehmigungsplänen
  • Miet-/Pachtverträge, falls vermietet/verpachtet (alternativ Angabe des Vertragsinhaltes)
  • Angabe der aktuellen Miethöhe, ggf. Mieterlisten, Ertragsaufstellungen
  • Bei Erbbaurecht Angabe des aktuellen Erbbauzinses
  • Angaben zum Baujahr und durchgeführte Maßnahmen (Sanierungen, Modernisierungen)
  • Angabe von durch Mieter/Pächter durchgeführte Maßnahmen
  • Vorgutachten, falls vorhanden (Bausubstanz, Wertermittlung, Mieten)
  • Sonstige Unterlagen, falls vorhanden: z.B. Baubeschreibung, Flächenberechnungen, nachbarrechtliche Verträge, Kostenangebote zu Baumaßnahmen usw.
  • Sonstige Angaben, z.B. zu Mängeln, Schäden, Gebäudehistorie, Leerstand, ausstehende Erschließungskostenbeiträge, Hinweise zu Altlasten, usw.
  • Bei Sonderobjekten (Hotels etc.) betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 3-5 Jahre

Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:    

  • Alternativ: aktueller Wohnungs-/Teileigentums-Grundbuchauszug (Amtsgericht – Grundbuchamt) (SV)
  • Teilungserklärung inkl. Gemeinschaftsordnung und Aufteilungspläne (Grundbuchamt) (SV)
  • Angabe der Hausverwaltung
  • Wohngeldabrechnungen der letzten drei Jahre mit Angabe Wohngeld, Instandhaltungsrücklage (SV)
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen (SV)