Schiedsgutachten

Hierbei erhält der Sachverständige seinen Auftrag vom Schiedsgericht oder auf Grundlage einer Schiedsvereinbarung der Parteien. Er bearbeitet das Gutachten nach den Vorgaben des Schiedsgerichtes, wie er es bei einem gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachten ebenso tut.

Vor Durchführung eines Schiedsgutachtens wird in der Regel eine Schiedsvereinbarung zwischen den Partein vereinbart, die das zu erstellende Schiedsgutachten für beide Parteien für verbindlich erklärt und entsprechende Kostenübernahmen oder Kostenteilungen enthält.

Das Schiedsgericht tritt anstelle eines ordentlichen Gerichtes und leitet das Schiedsgerichtsverfahren.