Schaden, Bauschaden

Als Bauschaden wird eine negative Veränderung des Bauteilzustandes aufgrund
eines Mangels bezeichnet. Fehlt an einem erdberührten Keller die den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abdichtungsschicht, so liegt ein
Mangel vor. Tritt beispielsweise aufgrund einer entsprechenden Belastung Wasser
in den Keller ein, liegt ein Bauschaden vor.