Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Gewährleistung die Gewähr, dass seine Leistungen zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim VOB-Vertrag 2 Jahre, beim BGB-Vertrag 5 Jahre.

Ein gerichtlich angeordnetes selbständiges Beweisverfahren unterbricht die Gewährleistungsfrist.

TIPP: Rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte die Leistung des Auftragnehmers nochmals vom Auftraggeber und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüft werden, um möglich aufgetretene Mängel noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.