Gutachten über den Verkehrswert bzw. Marktwert

Dieses Gutachten hat den Verkehrswert bzw. Marktwert zum Ergebnis, wie er in § 194 Baugesetzbuch definiert ist.

  • Ausführliches Gutachten in Prosatext
  • Kein Formulargutachten, Stichpunktgutachten oder automatisiert erstelltes Gutachten
  • Abfassung in dem auch für Gerichtsaufträge üblichen Umfang
  • Nachvollziehbar für den Laien, in allen Punkten begründet, nachprüfbar für den Fachkundigen
  • Rechtssicher zur Verwendung bei Gericht (Parteigutachten), Finanzamt (Steuerliche Bewertung), Banken (Beleihungswert) etc.

Es beinhaltet:

  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten (Grundbuch, Mietverträge etc.)
  • Objektbeschreibung und -beurteilung (Lage, Nutzungsmöglichkeit, Drittverwendungsmöglichkeit, baulicher Zustand, sichtbare Mängel und Schäden)
  • Wertermittlung nach Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und/oder Sachwertverfahren, ggf. alternative Bewertungsverfahren
  • Ableitung des Verkehrswertes = Marktwert
  • Objektdokumentation (Lageplan, Baupläne, Objektfotos etc.)