Gutachten über den Verkehrswert bzw. Marktwert
Dieses Gutachten hat den Verkehrswert bzw. Marktwert zum Ergebnis, wie er in § 194 Baugesetzbuch definiert ist.
- Ausführliches Gutachten in Prosatext
- Kein Formulargutachten, Stichpunktgutachten oder automatisiert erstelltes Gutachten
- Abfassung in dem auch für Gerichtsaufträge üblichen Umfang
- Nachvollziehbar für den Laien, in allen Punkten begründet, nachprüfbar für den Fachkundigen
- Rechtssicher zur Verwendung bei Gericht (Parteigutachten), Finanzamt (Steuerliche Bewertung), Banken (Beleihungswert) etc.
Es beinhaltet:
- Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
- Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten (Grundbuch, Mietverträge etc.)
- Objektbeschreibung und -beurteilung (Lage, Nutzungsmöglichkeit, Drittverwendungsmöglichkeit, baulicher Zustand, sichtbare Mängel und Schäden)
- Wertermittlung nach Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und/oder Sachwertverfahren, ggf. alternative Bewertungsverfahren
- Ableitung des Verkehrswertes = Marktwert
- Objektdokumentation (Lageplan, Baupläne, Objektfotos etc.)
