Energieausweis nach EnEV (= "Energiepass")
Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis der Deutschen Energie-Agentur (DENA) dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung.
- Erforderlich bei Neubauten, energetischen Änderungen oder Vergrößerung der Nutzfläche von Gebäuden um mehr als 50 % (nach Energiebedarf)
- Bei Verkauf oder Vermietung besteht Vorlagepflicht an Käufer/Mieter; bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor 1.11.1977 ist der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs auszustellen.
- Bei Nichtwohngebäuden Pflicht ab 01.07.2009, Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden >1.000 m²
- Keine Pflicht zum Energieausweis für Baudenkmäler
Weitere Infomationen hierzu erhalten Sie bei der DENA.
