Energieberater (BAFA)
Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt.
Das BAFA stellt besondere Anforderungen an seine Energieberater:
- Erwerb und Nachweis der für die Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse
- oder Absolvierung eines Ausbildungskurses mit Mindestinhalten gem. Richtlinien des BAFA
- Nur für die Vor-Ort-Energiesparberatung durch registrierte Energieberater gewährt das BAFA Förderungen.
Informationen und Richtlinien des BAFA finden Sie hier. Dort finden Sie Herrn Geuther unter "Beratersuche".
