Energieberater (BAFA)

Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt.

Das BAFA stellt besondere Anforderungen an seine Energieberater:

  • Erwerb und Nachweis der für die Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse
  • oder Absolvierung eines Ausbildungskurses mit Mindestinhalten gem. Richtlinien des BAFA
  • Nur für die Vor-Ort-Energiesparberatung durch registrierte Energieberater gewährt das BAFA Förderungen.

Informationen und Richtlinien des BAFA finden Sie hier. Dort finden Sie Herrn Geuther unter "Beratersuche".