Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige

Der öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige wird von einem Bestellungsorgan bestellt. Bestellungsvoraussetzungen sind:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Nicht älter als 65 Jahre
  • Persönliche Eignung
  • Nachweis besonderer Sachkunde
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten, sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten

Verfügt der Sachverständige über die notwendigen Bestellungsvoraussetzungen, so kann er sich von folgenden Bestellungsorganen auf Antrag bestellen lassen:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Bezirksregierungen

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