Schaden, Bauschaden
Als Bauschaden wird eine negative Veränderung des Bauteilzustandes aufgrund eines Mangels bezeichnet. Fehlt an einem erdberührten Keller die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abdichtungsschicht, so liegt ein Mangel vor. Tritt beispielsweise aufgrund einer entsprechenden Belastung Wasser in den Keller ein, liegt ein Bauschaden vor.
