Unser Leistungsumfang

umfasst selbstverständlich alle Hochbau-Planungsleistungen, wie sie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in § 15 vorsieht.

Als Generalplaner bieten wir bei Bedarf über unsere erfahrenen Subplaner alle erforderlichen Fachplanungsleistungen wie Baustatik, Heizungsplanung usw. an.

Die Energieberatung ist heute unverzichtbarer Bestandteil jeder Baumaßnahme.