Gutachten über den Verkehrswert bzw. Marktwert

Dieses Gutachten hat den Verkehrswert bzw. Marktwert zum Ergebnis, wie er in § 194 Baugesetzbuch definiert ist (Verkehrswertgutachten). Die Wertermittlung orientiert sich an den einschlägigen Normen wie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und Wertermittlungsrichtlinien (WertR).

  • Ausführliches Gutachten in Prosatext
  • Kein Formulargutachten, Stichpunktgutachten oder automatisiert erstelltes Gutachten
  • Abfassung in dem auch für Gerichtsaufträge üblichen Umfang
  • Nachvollziehbar für den Laien, in allen Punkten begründet, nachprüfbar für den Fachkundigen
  • Rechtssicher zur Verwendung bei Gericht (Parteigutachten), Finanzamt (Steuerliche Bewertung), Banken (Beleihungswert) etc.

Verkehrswert bzw. Marktwert nach § 194 BauGB

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Inhalt Verkehrswertgutachten

  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten (Grundbuch, Lasten und Beschränkungen, Mietverträge etc.)
  • Objektbeschreibung und -beurteilung (Lage, Nutzungsmöglichkeit, Drittverwendungsmöglichkeit, baulicher Zustand, sichtbare Mängel und Schäden)
  • Darstellung des örtlichen und objektspezifischen Marktgefüges
  • Wertermittlung nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) - Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und/oder Sachwertverfahren, ggf. alternative Bewertungsverfahren
  • Ableitung des Verkehrswertes = Marktwert
  • Objektdokumentation (Karten, Lageplan, Baupläne, Objektfotos etc.)